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Nutzfläche

Die Nutzfläche beinhaltet Räume in einem Gebäude, die für spezifische Zwecke genutzt werden, jedoch nicht zwangsläufig zum Wohnen geeignet sind. Die Nutzfläche schließt immer die Wohnfläche mit ein. Die Wohnfläche einer Wohnung besteht aus den Grundflächen der Räume, die ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet sind. Im Gegensatz dazu werden bei der Nutzfläche auch Räume außerhalb der Wohnung berücksichtigt, wie beispielsweise Keller, Dachboden oder Heizungsräume.

Qualität der Ausstattung

Die Qualität der Ausstattung bezieht sich auf die Beschaffenheit und den Standard der Einrichtungen und Materialien in einer Immobilie. Dies kann Aspekte wie die Art der Bodenbeläge, die Qualität der Fenster und Türen, die Ausstattung der Küche und des Badezimmers, die Heizungs- und Sanitärsysteme sowie andere Aspekte der Innenausstattung umfassen. Eine hochwertige Ausstattung zeigt in der Regel eine bessere Qualität und ein höheres Maß an Komfort in der Immobilie an, während eine einfachere oder weniger hochwertige Ausstattung auf einen niedrigeren Standard hinweisen kann. Die Qualität der Ausstattung kann den Gesamtwert und die Attraktivität einer Immobilie beeinflussen.

Qualitätsstichtag

Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Er entspricht in der Regel dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maßgebend ist.

Reihenhaus

Ein Reihenhaus ist Teil einer Reihe aus mehr als zwei aneinander anschließenden Gebäuden gleichartiger Bauweise mit jeweils separatem, zumeist vergleichsweise kleinem Grundstück bzw. Grundstücksanteil.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren geht rein von der Angebotsseite des Immobilienmarktes aus. Um den Verkehrswert berechnen zu können, wird der Wert der Immobilie bei diesem Verfahren aus der Bausubstanz und dem Bodenrichtwert abgeleitet.

Sondereigentum

Das Sondereigentum umfasst Bereiche eines Gebäudes, die ausschließlich einem einzelnen Eigentümer gehören. Im üblichen Fall bezieht sich dies auf die individuellen Wohnungen sowie möglicherweise zugehörige Kellerräume in einer Wohnanlage. Sondereigentum gewährt dem Wohnungseigentümer die Freiheit, nach eigenem Ermessen mit seiner Wohnung zu handeln. Einschränkungen treten auf, wenn die Interessen anderer Wohnungseigentümer tangiert werden.

Sondernutzungsrechte

Durch ein Sondernutzungsrecht erhält ein Wohnungseigentümer von der Eigentümergemeinschaft das exklusive Recht, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, wie beispielsweise Gartenflächen oder Parkplätze, allein zu nutzen. Obwohl die Vereinbarung über das Sondernutzungsrecht notariell beurkundet werden muss, bleibt die genutzte Fläche weiterhin Gemeinschaftseigentum und kann durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft wieder für die allgemeine Nutzung freigegeben werden. Die Nutzungsbefugnis ist jedoch beschränkt, da der Sondernutzungsberechtigte keine baulichen Veränderungen an der genutzten Fläche vornehmen darf, es sei denn, dies wird ausdrücklich genehmigt. Auf der anderen Seite gehen mögliche Kosten (z. B. für Instandhaltung) oder Erträge (z. B. Mieteinnahmen) ausschließlich zu Lasten bzw. zugunsten des Sondernutzungsberechtigten.

Souterrain Wohnung

Eine Souterrain-Wohnung ist eine Wohnung , die sich teilweise oder vollständig im Untergeschoss (Souterrain) eines Gebäudes befindet. Diese Art von Wohnung liegt also unterhalb des Erdgeschosses, wobei zumindest Teile der Fenster auf Höhe oder leicht über dem Straßenniveau liegen können.

Teileigentum

Teileigentum ist eine Form des Sondereigentums (ein alleiniger Eigentümer) und bezieht sich auf die Räume eines Gebäudes welche nicht zu Wohnzwecken dienen (wie z.B. Lagerräume oder gewerblich genutzte Flächen). Das Teileigentum wird in der Teilungserklärung rechtsverbindlich festgelegt.