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Sondereigentum

Das Sondereigentum umfasst Bereiche eines Gebäudes, die ausschließlich einem einzelnen Eigentümer gehören. Im üblichen Fall bezieht sich dies auf die individuellen Wohnungen sowie möglicherweise zugehörige Kellerräume in einer Wohnanlage. Sondereigentum gewährt dem Wohnungseigentümer die Freiheit, nach eigenem Ermessen mit seiner Wohnung zu handeln. Einschränkungen treten auf, wenn die Interessen anderer Wohnungseigentümer tangiert werden.