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Zimmeranzahl

Als ganze Zimmer zählen: Wohn-, Ess-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer. Üblicherweise sind die Zimmer auch mit eigenen Fenstern ausgestattet, dies ist aber nicht zwingend ein Muss. Nicht als Zimmer zählen: die Küche (Ausnahme Wohnküche), Badezimmer/Dusche, Flur, Abstellraum, Garage, Liftschacht.

Zweifamilienhaus

Unter einem Zweifamilienhaus versteht man in der Regel ein Haus mit zwei nahezu gleichwertigen Wohnungen (übereinander oder nebeneinander, aber auf einem einzigen Grundstück). Bei einer Einliegerwohnung hingegen ist diese im Vergleich zur Hauptwohnung eher nachrangig, was die Größe angeht.