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Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

In der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) sind Methodik und die erforderliche Daten für die drei in Deutschland normierten Wertermittlungsverfahren umfassend beschrieben. Die Wertermittlungsverordnung ist für alle Gutachterausschüsse verbindlich um eine einheitliche und marktgerechte Datengrundlage zu gewährleisten.

Wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)

Die wertrelevante Geschossflächenzahl gibt an, wie hoch das Verhältnis der (Brutto-) Geschossfläche (Außenmaße des Gebäudes) aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche maximal sein darf.

Wohnfläche

Die Wohnfläche umfasst die gesamte anrechenbare Grundfläche einer Immobilie. Dabei ist zu beachten, dass die Wohnfläche nicht zwangsläufig identisch mit der tatsächlichen Raumgrundfläche sein muss. Dies liegt daran, dass es verschiedene Methoden zur Berechnung der Wohnfläche gibt. Abhängig von der gewählten Berechnungsmethode werden beispielsweise Räume mit Dachschrägen sowie Terrassen oder Wintergärten auf unterschiedliche Weise einbezogen. Die Wohnfläche in m² wird i.d.R. gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder nach DIN 277 definiert.

Vorsicht: In älteren Unterlagen werden aber auch noch Angaben nach veralteten Berechnungsmethoden ausgewiesen z. B. gem. DIN 283 oder zweiter Berechnungsverordnung (II.BV).