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Ve Vo

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus dem Wert vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Man geht von den am Markt beobachtbaren Verkaufspreisen vergleichbarer Immobilien aus und leitet daraus den Wert aus dem Marktpreis ab.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist ein rechtsgültiges Dokument (ungefähr 30-50 Seiten), das von einem Sachverständigen oder Gutachter erstellt wird, um den Marktwert einer Immobilie zu einem spezifischen Datum zu ermitteln. Es berücksichtigt alle relevanten Wertfaktoren der Immobilie, wie beispielsweise Standort, Bausubstanz, Ausstattung, Zustand etc.. Es dient dazu, den realistischen und begründeten Marktwert einer Immobilie festzulegen und wird häufig für rechtliche oder steuerliche Bewertungen benötigt.

Vollgeschosse (Normalgeschosse)

Vollgeschosse sind Gebäudeebenen oder Etagen (die lt. Baunutzungsverordnung im jeweiligen Landesrecht definiert werden). Dachgeschosse und Keller bzw. unterhalb der Geländeoberfläche liegende Geschosse werden nicht als Vollgeschosse berücksichtigt. Die genaue Definition eines Vollgeschosses ist in den Landesbauverordnungen der Länder festgelegt und unterscheidet sich deshalb je nach Bundesland.

Vorkaufsrecht

Der Eigentümer darf seine Immobilie, wenn ein Vorkaufsrecht greift, nicht verkaufen, an wen er will.

Dingliche Vorkaufsrechte gelten nur für Grundstücke nicht aber für Gebäude und sind im Grundbuch Abteilung II eingetragen. Sie wirken als Verfügungssperre für jeden Verkaufsfall (d.h. vor oder nach Grundbucheintragung des Eigentumswechsels).

Schuldrechtliche Vorkaufsrechte gelten für Grundstücke und Gebäude, sind aber nicht im Grundbuch eingetragen, sondern nur vertragliche Zusicherung an den Berechtigten (muss notariell beurkundet werden), d.h. sie sind nur vor der Grundbucheintragung des Eigentumswechsels wirksam.

Gesetzliche Vorkaufsrechte können sich ergeben aus:
– dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Mieter oder Miterben
– dem Baugesetzbuch (BauGB) für Gemeinden
– dem Denkmalschutzgesetz (DSchGB) für Gemeinden oder Länder
– nur beim Erstverkauf der Wohnung

Vorkaufsberechtigte können den Kaufvertrag zu denselben Konditionen wie der ursprüngliche Erstkäufer übernehmen. Mietervorkaufsrecht = Wenn ein Eigentümer seine vermietete Wohnung verkaufen möchte, so hat der Mieter per Gesetz ein Vorkaufsrecht, d.h. die Möglichkeit, die von ihm bewohnte Wohnung zu kaufen, ehe sie von einem Dritten erworben wird.