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Teileigentum

Teileigentum ist eine Form des Sondereigentums (ein alleiniger Eigentümer) und bezieht sich auf die Räume eines Gebäudes welche nicht zu Wohnzwecken dienen (wie z.B. Lagerräume oder gewerblich genutzte Flächen). Das Teileigentum wird in der Teilungserklärung rechtsverbindlich festgelegt.