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Mietkauf

Der Mietkauf ist eine besondere Form des Kaufs von Immobilien. Der Mieter hat dabei die Möglichkeit, das Objekt zu einem vorher festgelegten Preis zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Während der Mietzeit werden in der Regel monatliche Raten gezahlt, die sowohl Mietanteile als auch Kaufanteile enthalten. Diese monatlichen Zahlungen fließen dann in den Gesamtkaufpreis ein.

Miteigentumsanteil (MEA)

Der Miteigentumsanteil (MEA) am Gemeinschaftseigentum ist ein Bruchteileigentum, der in 1000steln angegeben wird. Gemäß §§ 1008–1011 BGB bezeichnet er das Eigentumsverhältnis mehrerer an einer Sache. Das Rechtsverhältnis (z. B. das Stimmrecht innerhalb der Eigentümergemeinschaft) der Miteigentümer untereinander richtet sich nach den Vorschriften über die Gemeinschaft.