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Gemarkung (Gemarkungsname und Gemarkungsnummer)

Die Gemarkung bezeichnet das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet. Als Gemarkung wird eine Fläche bezeichnet, die sich aus mehreren Fluren zusammensetzt, die wiederum aus diversen Grundstücken bzw. Flurstücken besteht. In der Regel sind Gemarkungen nach der Ortschaft benannt, die sich auf dieser Fläche befindet. Häufig entsprechen die Gemarkungsgrenzen auch den Grenzen der dort befindlichen Gemeinde.

Gemeinschaftseigentum

Bezeichnet Räume in einem Mehrfamilienhaus die nicht zu Wohnzwecken dienen (z. B. die Waschküche im Keller, Aufzüge, Treppenhaus oder Vorgärten). Vor allem erfasst das Gemeinschaftseigentum die Gebäudeteile, die für den Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (z.B. auch tragende Wände), sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dienen. Bereiche des Gemeinschaftseigentums können durch sog. Sondernutzungsrechte einzelnen Eigentümern zur alleinigen Nutzung zugeordnet werden (z. B. Terrassen-/Gartennutzung oder Stellplätze im Freien).

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung eines Mehrfamilienhauses regelt die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft und den rechtlichen Umgang jeweils untereinander und gegenüber Dritten. In Ihr finden sich alle Regelungen zu den Versammlungen der Eigentümer, deren Stimmrechten und die Kostenverteilung bei beschlossenen Maßnahmen sowie Vorgaben für den Wohnungsverwalter.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl schreibt vor, wie viele Quadratmeter Stockwerksfläche je Quadratmeter des Grundstücks bebaut werden dürfen. Heißt: Wie viel Platz steht jeder Hausebene, jedem Vollgeschoss, im Vergleich zur Größe des Grundstücks zu? Keller und Dach sind bei der GFZ ausgenommen, außer es sind Vollgeschosse.

Grund der Antragstellung

Erbauseinandersetzung oder Erbteilung ist ein Verfahren zur Auflösung der Erbengemeinschaft und Verteilung des Nachlasses an die Miterben. Die Erbauseinandersetzung erfolgt durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag – auch „Erbteilungsvertrag“ genannt.

Gutachterauschuss

Der Gutachterausschuss ist ein ehrenamtliches Sachverständigengremium bzw. Kollegialorgan. Er besteht aus mehreren Personen und ist selbständig organisiert, d.h. außerhalb der Hierarchie des Staatsaufbaus. Zielsetzung ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zum Schutz von Verbrauchern und Markteilnehmern (Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung). Die Anforderungen an den Ausschuss sind vielfältig: flächendeckend, aktuell, standardisiert, frei zugänglich, hohe Qualität der Datenerhebung.