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Gutachterauschuss

Der Gutachterausschuss ist ein ehrenamtliches Sachverständigengremium bzw. Kollegialorgan. Er besteht aus mehreren Personen und ist selbständig organisiert, d.h. außerhalb der Hierarchie des Staatsaufbaus. Zielsetzung ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zum Schutz von Verbrauchern und Markteilnehmern (Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung). Die Anforderungen an den Ausschuss sind vielfältig: flächendeckend, aktuell, standardisiert, frei zugänglich, hohe Qualität der Datenerhebung.

Hausgeld

Das Hausgeld beinhaltet sämtliche Aufwendungen der Wohnungseigentümergemeinschaft, die für die fortlaufende Verwaltung des gemeinsamen Eigentums eines Mehrfamilienhauses notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Hausmeisterdienste oder die Reinigung der gemeinschaftlichen Bereiche wie das Treppenhaus. In Mietwohnungen ist das Hausgeld in der Regel 20-30 % höher als die Nebenkosten und wird monatlich vom Eigentümer an die Hausverwaltung entrichtet. Ein Teil des Hausgeldes kann an den Mieter der Immobilie umgelegt werden.

Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung ist eine Datenbank, die von den Gutachterausschüssen geführt wird. Darin werden die Daten aller notariell beurkundeten Immobilienkaufverträge erfasst. Personen mit einem berechtigten Interesse wie z.B. Eigentümer einer Immobilie, können einen Auszug aus dieser Datenbank beantragen und erhalten dann real erzielte Verkaufspreise vergleichbarer Objekte. Damit lässt sich dann eine objektive und marktgerechte Einschätzung des Verkehrswertes der eigenen Immobilie ableiten.

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist ein offizielles Verzeichnis aller Flurstücke, das Angaben zur geografischen Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnissen von Grundstücken enthält. Es ermöglicht eine eindeutige Identifikation von Grundstücken und bildet die Grundlage für das Grundbuch. Die Vermessungsämter der Bundesländer pflegen diese Daten, die öffentlich zugänglich und rechtsverbindlich sind. Das Liegenschaftskataster umfasst Flurstücksnummern, Grenzverläufe, Flächenangaben, Nutzungsarten und Informationen zu den Eigentumsverhältnissen. Regelmäßige Aktualisierungen durch Vermessungen und Grundbucheinträge gewährleisten die Genauigkeit und Aktualität des Katasters.

Maisonette Wohnung

Eine Maisonette-Wohnung erstreckt sich über zwei Ebenen innerhalb eines Gebäudes und ist häufig durch eine interne Treppe oder eine offene Galerie verbunden.

Makleralleinauftrag

Einfacher Alleinauftrag: Der Kunde verpflichtet sich, keine anderen Makler zu beauftragen. Er ist aber berechtigt, die Immobilie auch ohne Makler privat zu verkaufen. Der Makler verpflichtet sich damit tatsächlich tätig zu werden. Qualifizierter (erweiterter) Alleinauftrag: Der Kunde verpflichtet sich, keine anderen Makler zu beauftragen, dem Makler alle Interessenten zuzuleiten (Verweisungsklausel) und kein Eigengeschäft zu betreiben.

Mehrfachparker

Ein Mehrfachparker ist eine Vorrichtung oder ein System, das es ermöglicht, mehrere Fahrzeuge auf einem begrenzten Raum übereinander oder nebeneinander zu parken. Das Ziel ist es, den verfügbaren Parkraum effizienter zu nutzen, insbesondere in städtischen Gebieten, wo Parkplätze oft begrenzt sind.

Mehrfamilienhaus

Das Mehrfamilienhaus ist ein Grundstück, bebaut mit einem Gebäude, das mindestens drei Wohneinheiten besitzt. Mehrfamilienhäuser können auch Gewerbeflächen enthalten (gemischt genutzte Immobilie).

Mietkauf

Der Mietkauf ist eine besondere Form des Kaufs von Immobilien. Der Mieter hat dabei die Möglichkeit, das Objekt zu einem vorher festgelegten Preis zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Während der Mietzeit werden in der Regel monatliche Raten gezahlt, die sowohl Mietanteile als auch Kaufanteile enthalten. Diese monatlichen Zahlungen fließen dann in den Gesamtkaufpreis ein.

Miteigentumsanteil (MEA)

Der Miteigentumsanteil (MEA) am Gemeinschaftseigentum ist ein Bruchteileigentum, der in 1000steln angegeben wird. Gemäß §§ 1008–1011 BGB bezeichnet er das Eigentumsverhältnis mehrerer an einer Sache. Das Rechtsverhältnis (z. B. das Stimmrecht innerhalb der Eigentümergemeinschaft) der Miteigentümer untereinander richtet sich nach den Vorschriften über die Gemeinschaft.