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Erstverkauf

Ein Erstverkauf nach Umwandlung liegt vor, wenn eine Mietwohnung nach Beginn des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt, d.h. vom Eigentümer bewohnt, wird.

Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert der Immobilie aus den Erträgen aus Vermietung und Verpachtung abgeleitet. Bei diesem Verfahren wird die Immobilie als Kapitalanlage betrachtet. Das Verfahren wird vor allem bei vermieteten Wohnimmobilien, aber auch bei gewerblich genutzten Immobilien angewendet. Die Summe aus Bodenwert und Gebäudeertragswert der baulichen Anlagen ergibt den Ertragswert oder Verkehrswert.

Flur (Flurnummer)

Die Flur ist ein Teil einer Gemarkung und beschreibt somit eine räumliche Einheit innerhalb einer Gemeinde. Damit lässt sich die Lage eines einzelnen Grundstücks/Flurstücks näher eingrenzen als mit der bloßen Angabe der Gemarkung. Die Flurnummer findet sich zum Beispiel im Grundbuchauszug, direkt neben der Gemarkung. Es sind jedoch nicht notwendigerweise in jeder Gemarkung auch Fluren vorhanden.

Flurstück

Das Flurstück bezeichnet die Eigentumseinheit eines Grundstückseigentümers und ist in der Bodenrichtwertkarte mit einer Flurstücksnummer (=Zähler/Nenner) versehen.

Freistehendes Einfamilienhaus

Das Einfamilienhaus ist ein Grundstück, bebaut mit einer einzigen Wohneinheit. In der Regel ist auf dem Grundstück mindestens eine Garage bzw. ein Kfz-Stellplatz vorhanden. Ein freistehendes Einfamilienhaus ist gekennzeichnet durch ein einzelnes Grundstück ohne ein an die Hauswand angrenzendes Nachbargebäude.

Gemarkung (Gemarkungsname und Gemarkungsnummer)

Die Gemarkung bezeichnet das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet. Als Gemarkung wird eine Fläche bezeichnet, die sich aus mehreren Fluren zusammensetzt, die wiederum aus diversen Grundstücken bzw. Flurstücken besteht. In der Regel sind Gemarkungen nach der Ortschaft benannt, die sich auf dieser Fläche befindet. Häufig entsprechen die Gemarkungsgrenzen auch den Grenzen der dort befindlichen Gemeinde.

Gemeinschaftseigentum

Bezeichnet Räume in einem Mehrfamilienhaus die nicht zu Wohnzwecken dienen (z. B. die Waschküche im Keller, Aufzüge, Treppenhaus oder Vorgärten). Vor allem erfasst das Gemeinschaftseigentum die Gebäudeteile, die für den Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (z.B. auch tragende Wände), sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dienen. Bereiche des Gemeinschaftseigentums können durch sog. Sondernutzungsrechte einzelnen Eigentümern zur alleinigen Nutzung zugeordnet werden (z. B. Terrassen-/Gartennutzung oder Stellplätze im Freien).

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung eines Mehrfamilienhauses regelt die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft und den rechtlichen Umgang jeweils untereinander und gegenüber Dritten. In Ihr finden sich alle Regelungen zu den Versammlungen der Eigentümer, deren Stimmrechten und die Kostenverteilung bei beschlossenen Maßnahmen sowie Vorgaben für den Wohnungsverwalter.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl schreibt vor, wie viele Quadratmeter Stockwerksfläche je Quadratmeter des Grundstücks bebaut werden dürfen. Heißt: Wie viel Platz steht jeder Hausebene, jedem Vollgeschoss, im Vergleich zur Größe des Grundstücks zu? Keller und Dach sind bei der GFZ ausgenommen, außer es sind Vollgeschosse.

Grund der Antragstellung

Erbauseinandersetzung oder Erbteilung ist ein Verfahren zur Auflösung der Erbengemeinschaft und Verteilung des Nachlasses an die Miterben. Die Erbauseinandersetzung erfolgt durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag – auch „Erbteilungsvertrag“ genannt.