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Makleralleinauftrag

Einfacher Alleinauftrag: Der Kunde verpflichtet sich, keine anderen Makler zu beauftragen. Er ist aber berechtigt, die Immobilie auch ohne Makler privat zu verkaufen. Der Makler verpflichtet sich damit tatsächlich tätig zu werden. Qualifizierter (erweiterter) Alleinauftrag: Der Kunde verpflichtet sich, keine anderen Makler zu beauftragen, dem Makler alle Interessenten zuzuleiten (Verweisungsklausel) und kein Eigengeschäft zu betreiben.