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Gemeinschaftseigentum

Bezeichnet Räume in einem Mehrfamilienhaus die nicht zu Wohnzwecken dienen (z. B. die Waschküche im Keller, Aufzüge, Treppenhaus oder Vorgärten). Vor allem erfasst das Gemeinschaftseigentum die Gebäudeteile, die für den Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (z.B. auch tragende Wände), sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dienen. Bereiche des Gemeinschaftseigentums können durch sog. Sondernutzungsrechte einzelnen Eigentümern zur alleinigen Nutzung zugeordnet werden (z. B. Terrassen-/Gartennutzung oder Stellplätze im Freien).