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Da Do

Dauerwohnrecht

Ein Dauerwohnrecht bezeichnet das Nutzungsrecht an einer Immobilie oder einem speziellen Bereichen (Wohnräumen, Nutzflächen, etc.) innerhalb der Immobilie. Der Inhaber eines Dauerwohnrechts kann die Immobilie so lange bewohnen, wie er lebt, ohne jedoch Eigentümer zu sein. Der Eigentümer gewährt das Dauerwohnrecht durch Vertrag oder Testament, wobei festgelegt werden kann, ob der Berechtigte die Immobilie vermieten oder verkaufen darf. Ebenso können Regelungen zur Weitergabe an Erben oder benannte Personen festgelegt werden.